§ 15 - Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung (SchiLichtMstrV)

V. v. 22.08.2022 BGBl. I S. 1439 (Nr. 31)
Geltung ab 01.09.2022; FNA: 7110-3-211 Handwerk im Allgemeinen

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 15 ändert mWv. 1. September 2022 SchiLichtrMstrV

1Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung vom 18. Juni 2007 (BGBl. I S. 1173), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 62 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.



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