§ 15 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

§ 15 Systemanforderungen hinsichtlich Rückgabe und Entsorgung von schwermetallhaltigen Kunststoffkästen und -paletten


§ 15 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Kunststoffkästen und -paletten nach § 14 müssen einem Bestandserfassungs- und Kontrollsystem unterliegen. 2Dieses muss auch über die rechtliche und finanzielle Rechenschaftspflicht des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters Aufschluss geben und eine Pflicht zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen nach § 14 und nach dieser Vorschrift, einschließlich der Rückgabequote, vorsehen. 3Diese Quote soll so hoch wie möglich sein und darf über die Lebensdauer der Kunststoffkästen und -paletten insgesamt gerechnet keinesfalls unter 90 Prozent liegen. 4Dieses Bestandserfassungs- und Kontrollsystem soll alle im Bundesgebiet bereitgestellten und aus dem Verkehr gezogenen wiederverwendbaren Kunststoffkästen und -paletten erfassen.

(2) Die nach Absatz 1 Satz 2 nachzuweisende Rückgabequote ist der prozentuale Anteil an wiederverwendbaren Kunststoffkästen und -paletten, die nach Gebrauch nicht ausgesondert, sondern an ihre Erzeuger, Importeure oder Vertreiber oder an einen bevollmächtigten Vertreter zurückgegeben werden.

(3) Durch das Bestandserfassungs- und Kontrollsystem nach Absatz 1 Satz 1 muss sichergestellt werden, dass zurückgegebene Kunststoffkästen und -paletten, die nicht wiederverwendet werden können, entweder einem Verfahren der stofflichen Verwertung unterzogen werden, bei dem Kunststoffkästen und -paletten nach § 14 hergestellt werden, oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden.

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Zitierungen von § 15 VerpackDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 VerpackDG Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten
... zirkulieren, 3. für die ein Bestandserfassungs- und Kontrollsystem nach § 15 eingerichtet ist, 4. deren Herstellung in einem kontrollierten Verfahren der ...
§ 16 VerpackDG Konformitätserklärung und Jahresbericht für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten
... nach § 14 ausgenommenen Kunststoffkästen und -paletten die in den §§ 14 und 15 beschriebenen Anforderungen erfüllen. Er erstellt ferner einen Jahresbericht, aus ... ferner einen Jahresbericht, aus dem hervorgeht, wie die Anforderungen nach den §§ 14 und 15 eingehalten wurden. Darin sind insbesondere etwaige Veränderungen am ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
Artikel 4 VerpackDGEG Änderung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes
... wird gestrichen. 2. Die §§ 14 bis 16 werden gestrichen. 3. Die §§ 17 und 18 werden gestrichen.  ...


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