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Artikel 15a - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


Artikel 15a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Mai 2019 Zahnärzte-ZV § 24

§ 24 Absatz 3 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2842) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

„Eine Verbesserung der Versorgung nach Satz 1 Nummer 1 kann auch darin bestehen, dass eine bestehende Praxis am ursprünglichen Vertragszahnarztsitz als Zweigpraxis weitergeführt wird."

2.
In dem bisherigen Satz 7 wird die Angabe „Satz 6" durch die Angabe „Satz 7" ersetzt.

3.
In dem bisherigen Satz 9 wird die Angabe „Satz 8" durch die Angabe „Satz 9" und die Angabe „Satz 6" durch die Angabe „Satz 7" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 15a TSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15a TSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 13 GVWG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
... Teil III, Gliederungsnummer 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 15a des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 18 Absatz 2 wird wie ...