§ 24 Absatz 3 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch
Artikel 7 der Verordnung vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2842) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
„Eine Verbesserung der Versorgung nach Satz 1 Nummer 1 kann auch darin bestehen, dass eine bestehende Praxis am ursprünglichen Vertragszahnarztsitz als Zweigpraxis weitergeführt wird."
- 2.
- In dem bisherigen Satz 7 wird die Angabe „Satz 6" durch die Angabe „Satz 7" ersetzt.
- 3.
- In dem bisherigen Satz 9 wird die Angabe „Satz 8" durch die Angabe „Satz 9" und die Angabe „Satz 6" durch die Angabe „Satz 7" ersetzt.
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025