Tools:
Update via:
§ 1631c - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
109 frühere Fassungen | wird in 1980 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
109 frühere Fassungen | wird in 1980 Vorschriften zitiert
§ 1631c Verbot der Sterilisation
§ 1631c wird in 2 Vorschriften zitiert
1Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. 2Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. 3§ 1909 findet keine Anwendung.
Anzeige
Zitierungen von § 1631c BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1631c BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1800 BGB Umfang der Personensorge (vom 22.07.2017)
... des Vormunds, für die Person des Mündels zu sorgen, bestimmen sich nach §§ 1631 bis 1632. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2749
Artikel 1 MännlBeschnG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1631c_BGB.htm