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§ 16 - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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§ 16 Baulicher Wärmeschutz
§ 16 wird in 16 Vorschriften zitiert
Ein zu errichtendes Wohngebäude ist so zu errichten, dass der Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 nicht überschreitet.
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Zitierungen von § 16 GModG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GModG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 GModG Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude (vom 29.07.2026)
... beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe von § 16 oder § 19 vermieden werden und 3. die Maßgaben der §§ 42 bis 45 ... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Satz 1 ist nicht anzuwenden in einem ...
§ 17 GModG Aneinandergereihte Bebauung
... errichtet, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen der §§ 12, 14, 15 und 16 wie ein Gebäude behandelt werden. Die Vorschriften des Teiles 5 bleiben ...
§ 25 GModG Berechnungsrandbedingungen
... Für die Ermittlung des Höchstwerts des Transmissionswärmeverlusts nach § 16 ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche eines Wohngebäudes in Quadratmetern ...
§ 31 GModG Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude (vom 29.07.2026)
... erfüllt die Anforderungen nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 15 bis 17, wenn es die Voraussetzungen nach Anlage 5 Nummer 1 erfüllt und seine Ausführung ...
§ 46 GModG Einbau einer Stromdirektheizung (vom 29.07.2026)
... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Satz 1 ist nicht anzuwenden in einem ...
§ 81 GModG Energiebedarfsausweis (vom 29.07.2026)
... des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 oder nach den §§ 18 und 19 erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. In ...
§ 83 GModG Ermittlung und Bereitstellung von Daten (vom 29.07.2026)
... ausgestellt und stellt der Aussteller keine eigenen Berechnungen, die nach den §§ 15 und 16 , nach den §§ 18 und 19 oder nach § 38 Absatz 3 erforderlich sind, an, hat er die ...
§ 89 GModG Fördermittel (vom 29.07.2026)
... wenn mit der geförderten Maßnahme die Anforderungen nach den §§ 15 und 16 sowie nach den §§ 18 und 19 übererfüllt werden, und 4. ...
§ 108 GModG Bußgeldvorschriften (vom 29.07.2026)
... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 15 Absatz 1, den §§ 16 , 18 Absatz 1 Satz 1 oder § 19 ein dort genanntes Gebäude nicht richtig errichtet, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18a EEGAusbGuEnFG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... erfüllt die Anforderungen nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 15 bis 17 und 34 bis 45, wenn es die Voraussetzungen nach Anlage 5 Nummer 1 erfüllt und seine ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. (2) Eine Stromdirektheizung darf in ... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Wenn ein bestehendes Gebäude bereits ... zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Die Einhaltung der Anforderungen nach den ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... Unterabschnitt 1 Wohngebäude § 15 Gesamtenergiebedarf § 16 Baulicher Wärmeschutz § 17 Aneinandergereihte Bebauung ... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Satz 1 ist nicht anzuwenden in einem Gebäude ... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Satz 1 ist nicht anzuwenden in einem Gebäude ... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 15 Absatz 1, den §§ 16 , 18 Absatz 1 Satz 1 oder § 19 ein dort genanntes Gebäude nicht richtig errichtet, ...
Artikel 2 GModGEG Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
... (9) Für die Ermittlung des Höchstwerts des Transmissionswärmeverlusts nach § 16 ist DIN/TS 18599-2: 2025-10 Anhang F anzuwenden und die wärmeübertragende ... die Anforderungen nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 15 und 16 beziehungsweise den §§ 18 und 19 generell erfüllen, und diese im Bundesanzeiger ... beziehen. Die Einhaltung der nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 15 und 16 beziehungsweise den §§ 18 und 19 festgelegten Anforderungen wird vermutet, wenn ein ... einer energetischen Bilanzierung ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 beziehungsweise nach den §§ 18 und 19 erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. In ... ausgestellt und stellt der Aussteller keine eigenen Berechnungen, die nach den §§ 15 und 16 beziehungsweise nach den §§ 18 und 19 oder nach § 38 Absatz 3 erforderlich sind, ...
Artikel 3 GModGEG Weitere Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2028
... beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe der §§ 16 oder 19 vermieden werden und 3. an seinem Standort keine Kohlenstoffdioxidemissionen ...
Artikel 4 GModGEG Weitere Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2030
... beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe der §§ 16 oder 19 vermieden werden und 3. an seinem Standort keine Kohlenstoffdioxidemissionen ... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Satz 1 ist nicht anzuwenden in einem Gebäude ...
Artikel 8 GModGEG Folgeänderungen
... (BGBl. 2026 I Nr. 215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Gebäudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)" ...
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