§ 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
1Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. 2Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/16_SGleiG.htm