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§ 16 - Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)

Artikel 10 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 925 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 16; FNA: 404-34 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 16 Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten



Stellt das Gericht fest, dass eine Angelegenheit des Verfahrens- oder Umgangspflegers werktäglich zwischen 18 und 6 Uhr, an Samstagen oder an Sonn- oder Feiertagen wahrzunehmen ist, so erhöht sich der nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 3 zu bewilligende Stundensatz der Vergütung um 25 Prozent.





 

Frühere Fassungen von § 16 VBVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 1 Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
vom 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16 VBVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 VBVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VBVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 192
§ 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers (vom 01.01.2026)
... und Aufwendungsersatz richten sich nach § 2 Absatz 2 Satz 1 und den §§ 3 bis 5 und § 16 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes . (3) Anstelle des Aufwendungsersatzes und der Vergütung nach Absatz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109, 139
Artikel 1 KostBRÄG 2025 Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes
...  aa) Satz 1 wird aufgehoben. bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 16 Absatz 3" durch die Angabe „§ 15 Absatz 3" ersetzt. cc) Satz 3 ... „§ 15 Absatz 3" ersetzt. cc) Satz 3 wird aufgehoben. 11. § 16 wird § 15. 12. Nach § 15 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt:  ... Abschnitt 3 eingefügt: „Abschnitt 3 Sondervorschriften § 16 Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten ...