Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 16b - Beurkundungsgesetz (BeurkG)

G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 303-13 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
|

§ 16b Aufnahme einer elektronischen Niederschrift



(1) 1Bei der Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation muss eine elektronische Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. 2Für die elektronische Niederschrift gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 2, ausgenommen § 13b, entsprechend, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist.

(2) 1Ort der Verhandlung ist der Ort, an dem die elektronische Niederschrift aufgenommen wird. 2In der elektronischen Niederschrift soll festgestellt werden, dass die Verhandlung mittels Videokommunikation durchgeführt worden ist.

(3) 1Die elektronische Niederschrift ist mit qualifizierten elektronischen Signaturen zu versehen, die an die Stelle der nach diesem Gesetz vorgesehenen Unterschriften treten. 2Die Beteiligten sollen die qualifizierten elektronischen Signaturen selbst erstellen.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 16b BeurkG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2025Artikel 3 Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
vom 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 3 Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 15.07.2022 BGBl. I S. 1146
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
vom 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
aktuellvor 01.08.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16b BeurkG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16b BeurkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeurkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16e BeurkG Gemischte Beurkundung (vom 29.12.2025)
... mittels Videokommunikation, so ist zusätzlich zu der elektronischen Niederschrift nach § 16b mit den bei dem Notar körperlich anwesenden Beteiligten eine inhaltsgleiche Niederschrift ...
§ 45 BeurkG Urschrift (vom 29.12.2025)
... der Urschrift derjenigen in Papierform gleich. (3) Das nach § 8 Absatz 2, den §§ 16b , 36 Absatz 2 oder § 39a erstellte elektronische Dokument (elektronische Urkunde), das in der ...
§ 45b BeurkG Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden (vom 29.12.2025)
... Die nach § 8 Absatz 2, den §§ 16b und 36 Absatz 2 erstellten elektronischen Dokumente bleiben in der Verwahrung des Notars. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
§ 10a BNotO Amtsbereich (vom 16.03.2023)
... gebieten. (3) Urkundstätigkeiten, die nach den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes mittels Videokommunikation vorgenommen werden, gelten nur ...
§ 11 BNotO Amtsbezirk (vom 01.08.2022)
... es genehmigt hat. (3) Urkundstätigkeiten, die nach den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes mittels Videokommunikation vorgenommen werden, gelten in ...
§ 78p BNotO Videokommunikationssystem für Urkundstätigkeiten; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... die Vornahme von Urkundstätigkeiten mittels Videokommunikation nach den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes ermöglicht. (2) Der Betrieb des ...

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
§ 85 GNotKG Notarielle Verfahren (vom 01.08.2022)
... im Sinne dieses Gesetzes ist auf die Errichtung einer Niederschrift (§§ 8, 16b und 36 des Beurkundungsgesetzes) ...
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 29.12.2025)
... und Durchführung der Beurkundung in Form einer Niederschrift (§§ 8, 16b und 36 BeurkG) einschließlich der Beschaffung der Information. (2) Durch die ...

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
G. v. 20.04.1892 RGBl. S. 477; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 2 GmbHG Form des Gesellschaftsvertrags (vom 01.08.2023)
... Errichtung der Vollmacht kann auch mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes erfolgen. (3) Die notarielle Beurkundung des ... Gesellschaftsvertrags kann auch mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes erfolgen, sofern andere Formvorschriften nicht entgegenstehen; ... Form bedürfen, können mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes beurkundet werden; sie müssen in die nach Satz 1 errichtete ...
§ 55 GmbHG Erhöhung des Stammkapitals (vom 01.08.2023)
... der Erklärung kann auch mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes erfolgen. (2) Zur Übernahme ...

Handelsregisterverordnung (HRV)
V. v. 12.08.1937 RMBl. S. 515; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
§ 25 HRV (vom 01.08.2022)
... betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes notariell beurkundet wurde, und 2. die Errichtung ...

Notarverzeichnis- und -postfachverordnung (NotVPV)
V. v. 04.03.2019 BGBl. I S. 187; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 9 NotVPV Einsichtnahme (vom 01.08.2022)
... dies im Rahmen einer Suche nach einem Notar, der Urkundstätigkeiten nach den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes mittels Videokommunikation vornimmt, erforderlich ...

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Artikel 1 V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
§ 3 NotAktVV Urschriften, Ausfertigungen, Abschriften und elektronische Urkunden (vom 29.12.2025)
... erstellte elektronische Dokument entsprechend. Auf einem nach § 8 Absatz 2, § 16b oder § 36 Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes erstellten elektronischen Dokument müssen ...
§ 7 NotAktVV Urkundenverzeichnis (vom 29.12.2025)
... 1 des Beurkundungsgesetzes), 2. elektronische Niederschriften (§ 8 Absatz 2, §§ 16b und 36 Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes), 3. Vermerke im Sinne des § 39 des ...
§ 12 NotAktVV Angabe der Beteiligten (vom 29.12.2025)
... 8 Absatz 1 des Beurkundungsgesetzes und elektronischen Niederschriften nach § 8 Absatz 2 und § 16b des Beurkundungsgesetzes die Erschienenen, deren Erklärungen beurkundet worden sind, 2. bei Beglaubigungen ... Bezeichnung, es sei denn, dass die Beteiligten in den Fällen der §§ 8 oder 16b des Beurkundungsgesetzes Erklärungen zur Niederschrift abgegeben haben. (2) Zu den Beteiligten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
Artikel 3 ElPräsBeurkG Änderung des Beurkundungsgesetzes
...  „Unterabschnitt 3 Beurkundung mittels Videokommunikation". 10. § 16b wird durch den folgenden § 16b ersetzt: „§ 16b Aufnahme einer ... 3 Beurkundung mittels Videokommunikation". 10. § 16b wird durch den folgenden § 16b ersetzt: „§ 16b Aufnahme einer elektronischen Niederschrift (1) ... 10. § 16b wird durch den folgenden § 16b ersetzt: „ § 16b Aufnahme einer elektronischen Niederschrift (1) Bei der Beurkundung von ... In Satz 1 wird nach der Angabe „elektronischen Niederschrift" die Angabe „nach § 16b " eingefügt. b) In Satz 2 wird die Angabe „der Niederschrift und der ... elektronischen Signatur." b) In Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe „ § 16b Absatz 4 Satz 2 und 4" durch die Angabe „§ 13a Absatz 4 Satz 1 und 2" ersetzt. 20. ... wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: „(3) Das nach § 8 Absatz 2, den §§ 16b , 36 Absatz 2 oder § 39a erstellte elektronische Dokument (elektronische Urkunde), das in der ... 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Die nach § 8 Absatz 2, den §§ 16b und 36 Absatz 2 erstellten elektronischen Dokumente bleiben in der Verwahrung des Notars." ... Niederschrift" gestrichen. 23. In § 56 Absatz 1 Satz 5 wird die Angabe „ § 16b Absatz 4 Satz 2 und 4" durch die Angabe „§ 13a Absatz 4 Satz 1 und 2" ...
Artikel 7 ElPräsBeurkG Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... 8 Absatz 1 des Beurkundungsgesetzes und elektronischen Niederschriften nach § 8 Absatz 2 und § 16b des Beurkundungsgesetzes die Erschienenen, deren Erklärungen beurkundet worden sind,". b) In Satz 2 ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „im Sinne des § 16b des Beurkundungsgesetzes ," gestrichen. b) Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:  ... geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „im Sinne des § 16b des Beurkundungsgesetzes " gestrichen. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 16d" durch die ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 4 DiRUG Änderung des Beurkundungsgesetzes
... Rechtsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten hat. § 16b Aufnahme einer elektronischen Niederschrift (1) Bei der Beurkundung von ... hierzu erstellte Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. § 16b Absatz 4 Satz 2 und 4 gilt entsprechend." b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:  ... zusammen mit der elektronischen Urschrift in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren ist; § 16b Absatz 4 Satz 2 und 4 und § 39a Absatz 2 Satz 1 gelten entsprechend." 8. In § 44b Absatz 1 ... 9. Dem § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Das nach § 16b oder § 39a erstellte elektronische Dokument (elektronische Urkunde), das in der ... 45b Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden (1) Das nach § 16b erstellte elektronische Dokument bleibt in der Verwahrung des Notars. Elektronische ... folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst: „ § 16b Absatz 4 Satz 2 und 4 und § 39a Absatz 2 Satz 1 gelten entsprechend." b) Nach Absatz 2 wird ...
Artikel 7 DiRUG Änderung der Handelsregisterverordnung
... betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes notariell beurkundet wurde, und 2. die Errichtung ...
Artikel 20 DiRUG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... ohne Sacheinlagen auch mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes erfolgen. In diesem Fall genügen abweichend von Absatz 1 ...