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§ 16h - Chemikaliengesetz (ChemG)

neugefasst durch B. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3498, 3991; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 86
Geltung ab 26.09.1980; FNA: 8053-6 Sonstige Vorschriften
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§ 16h Beirat



(1) Es wird ein Beirat eingerichtet, der das Bundesinstitut für Risikobewertung bei seinen Aufgaben nach § 16g Absatz 2 fachlich berät.

(2) 1Der Beirat soll eine Anzahl von 15 Mitgliedern nicht überschreiten. 2Die Mitglieder des Beirats werden mit ihrem Einverständnis auf Vorschlag des Bundesinstituts für Risikobewertung gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz berufen und abberufen. 3In den Beirat soll möglichst aus jedem Informationszentrum für Vergiftungen mindestens je eine Person berufen werden. 4Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. 5Die mehrmalige Berufung eines Mitglieds ist zulässig. 6Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig.

(3) 1Die Geschäftsführung des Beirats wird durch das Bundesinstitut für Risikobewertung wahrgenommen. 2Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. 3Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.





 

Frühere Fassungen von § 16h ChemG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
vom 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16h ChemG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16h ChemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Artikel 1 4. ChemGÄndG Änderung des Chemikaliengesetzes
...  § 16g Einrichtung und Führung eines Vergiftungsregisters § 16h Beirat § 16i Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenverwendung und ... regelmäßigen Berichten über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland. § 16h Beirat (1) Es wird ein Beirat eingerichtet, der das Bundesinstitut für ...