1Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen.
2Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§
154,
155 und
164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.
§ 166 SGB IX Inklusionsvereinbarung ... Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ ... Auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung wird unter Beteiligung der in § 176 genannten Vertretungen hierüber verhandelt. Ist eine Schwerbehindertenvertretung ... eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, steht das Antragsrecht den in § 176 genannten Vertretungen zu. Der Arbeitgeber oder die Schwerbehindertenvertretung kann das ...
§ 167 SGB IX Prävention (vom 10.06.2021) ... führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und ... klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176 , bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung ... Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176 , bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die ...
Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372