Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 17 - Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)

V. v. 12.05.2006 BGBl. I S. 1175 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7628-8-2 Gedeckte Schuldverschreibungen
|

§ 17 Wertminderung wegen Alters



(1) 1Die Wertminderung wegen Alters bestimmt sich nach dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Nutzungsdauer der baulichen Anlage; sie ist in einem Prozentsatz des Herstellungswerts auszudrücken. 2Bei der Bestimmung der Wertminderung kann je nach Art und Nutzung der baulichen Anlage von einer gleichmäßigen oder von einer mit zunehmendem Alter sich verändernden Wertminderung ausgegangen werden.

(2) Ist die bei ordnungsgemäßem Gebrauch übliche Nutzungsdauer der baulichen Anlage durch Instandsetzungen oder Modernisierungen verlängert worden oder haben unterlassene Instandhaltung oder andere Gegebenheiten zu einer Verkürzung der Restnutzungsdauer geführt, soll der Bestimmung der Wertminderung wegen Alters die geänderte Restnutzungsdauer und die für die bauliche Anlage übliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden.



 

Zitierungen von § 17 BelWertV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BelWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BelWertV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BelWertV Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswerts (vom 08.10.2022)
... Beleihungswerts sind der Ertragswert (§§ 8 bis 13) und der Sachwert (§§ 14 bis 17 ) des Beleihungsobjekts getrennt zu ermitteln; anstelle des Sachwerts kann bei Ein- und ...
§ 14 BelWertV Grundlagen der Sachwertermittlung (vom 08.10.2022)
... Wert der baulichen Anlage zusammen. Die Wertminderung wegen des Alters gemäß § 17 ist dabei zu berücksichtigen. Zu der baulichen Anlage gehören auch die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 5 PfandRÄndV Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung
... Beleihungswerts sind der Ertragswert (§§ 8 bis 13) und der Sachwert (§§ 14 bis 17 ) des Beleihungsobjekts getrennt zu ermitteln; anstelle des Sachwerts kann bei Ein- und ... Satz eingefügt: „Die Wertminderung wegen des Alters gemäß § 17 ist dabei zu berücksichtigen." b) Folgende Sätze werden ...