Das Verwendungsverbot nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII Nummer 16 und 17 der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt nicht für die Verwendung der dort genannten Bleiverbindungen in Farben, die zur Erhaltung oder originalgetreuen Wiederherstellung von Kunstwerken und historischen Bestandteilen oder von Einrichtungen denkmalgeschützter Gebäude bestimmt sind, wenn die Verwendung von Ersatzstoffen nicht möglich ist.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Artikel 1 GefStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung ... Geräten, Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen. Die in § 17 Absatz 1 genannten Ausnahmen von Beschränkungen und die Regelungen des Abfallrechts bleiben ... 3. festzustellen, ob die auszuführenden Tätigkeiten nach § 11 oder § 17 Absatz 1 zulässig sind, 4. festzustellen, ob die Tätigkeiten zu einer Freisetzung von ... Tätigkeiten mit Asbest nur durchführen lassen, wenn diese nach § 11 Absatz 1 bis 5, § 17 Absatz 1 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 zulässig sind. (2) Der Arbeitgeber darf ...
V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 337; 2026 I Nr. 44
Artikel 1 GefStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung (vom 20.12.2025) ... § 3" gestrichen. 5. In § 11 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „in § 17 Absatz 1 genannten Ausnahmen von Beschränkungen und die" gestrichen. 6. § 11a ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „oder § 17 Absatz 1" gestrichen. bb) In Satz 4 wird die Angabe „, § 17 Absatz ... § 17 Absatz 1" gestrichen. bb) In Satz 4 wird die Angabe „, § 17 Absatz 1" gestrichen. b) Nach Absatz 4 wird der folgende Absatz 4a ... Hauptgruppe 3 nach Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012" eingefügt. 8. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird gestrichen. b) In Absatz 2 ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2549