Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.01.2024 aufgehoben

§ 17 - Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)

V. v. 16.07.2018 BGBl. I S. 1182 (Nr. 27); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
Geltung ab 24.07.2018, abweichend siehe § 17; FNA: 7610-21-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 17 Inkrafttreten


§ 17 ändert mWv. 31. Oktober 2018 VglWebV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2§ 16 dieser Verordnung tritt am 31. Oktober 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Juli 2018.



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