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§ 186 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 186 Adoptionssachen



Adoptionssachen sind Verfahren, die

1.
die Annahme als Kind,

2.
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,

3.
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder

4.
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

betreffen.



 

Zitierungen von § 186 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 186 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 187 FamFG Örtliche Zuständigkeit (vom 01.04.2021)
... Für Verfahren nach § 186 Nr. 1 bis 3 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer ... der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgebend. (3) Für Verfahren nach § 186 Nr. 4 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen ...
§ 188 FamFG Beteiligte (vom 22.07.2017)
... Zu beteiligen sind 1. in Verfahren nach § 186 Nr. 1 a) der Annehmende und der Anzunehmende, b) die Eltern des Anzunehmenden, ... § 1749 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt; 2. in Verfahren nach § 186 Nr. 2 derjenige, dessen Einwilligung ersetzt werden soll; 3. in Verfahren nach § 186 Nr. ... 186 Nr. 2 derjenige, dessen Einwilligung ersetzt werden soll; 3. in Verfahren nach § 186 Nr. 3 a) der Annehmende und der Angenommene, b) die leiblichen Eltern des ... b) die leiblichen Eltern des minderjährigen Angenommenen; 4. in Verfahren nach § 186 Nr. 4 die Verlobten. (2) Das Jugendamt und das Landesjugendamt sind auf ihren Antrag zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
§ 3 RPflG Übertragene Geschäfte (vom 01.01.2024)
... und Adoptionssachen sowie entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen nach den §§ 151, 186 und 269 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 23 FGG-RG Änderung des Rechtspflegergesetzes (vom 01.01.2009)
... und Adoptionssachen sowie entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen nach den §§ 151, 186 und 269 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 8 RAuNOBRÄndG Änderung des FGG-Reformgesetzes
... der folgende Absatz 4 eingefügt: „(4) Kommen in Verfahren nach § 186 ausländische Sachvorschriften zur Anwendung, gilt § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des ...

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 541
Artikel 4 StKAdG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... worden ist, wird wie folgt gefasst: „(4) Hat der Anzunehmende in Verfahren nach § 186 seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gilt § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des ...