Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2024

§ 18 - Feinoptikerausbildungsverordnung (FeinOAusbV)

V. v. 12.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 95
Geltung ab 01.08.2024; FNA: 806-22-1-158 Berufliche Bildung

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 18 ändert mWv. 1. August 2024 FeinOAusbV offen

1Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin vom 22. Juli 2002 (BGBl. I S. 2748) außer Kraft.



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