Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025

§ 18 - Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)

§ 18 Leistungen zur Mobilität


§ 18 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Für die Leistungen zur Mobilität gilt § 40 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Folgendes zu regeln:

1.
die Grundsätze, die für die Leistungen zur Mobilität maßgebend sind,

2.
die Höhe der Leistungen und das Bewilligungsverfahren.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 18 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 SEG Katalog der Leistungen der medizinischen Versorgung
... nach Maßgabe des § 17, 9. Leistungen zur Mobilität nach § 18 , 10. Leistungen der Haushaltshilfe und Übernahme der Kinderbetreuungskosten nach ...
§ 32 SEG Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
... Schädigungsfolge ergänzt werden durch: 1. Leistungen zur Mobilität nach § 18 , 2. Leistungen der Wohnungshilfe nach § 41 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, ...
§ 33 SEG Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
... Teilhabe nach Absatz 1 sind insbesondere: 1. Leistungen zur Mobilität nach § 18 , 2. Leistungen der Wohnungshilfe nach § 41 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed