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§ 192 - Insolvenzordnung (InsO)

§ 192 Nachträgliche Berücksichtigung



Gläubiger, die bei einer Abschlagsverteilung nicht berücksichtigt worden sind und die Voraussetzungen der §§ 189, 190 nachträglich erfüllen, erhalten bei der folgenden Verteilung aus der restlichen Insolvenzmasse vorab einen Betrag, der sie mit den übrigen Gläubigern gleichstellt.

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Zitierungen von § 192 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 192 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 193 InsO Änderung des Verteilungsverzeichnisses
... hat die Änderungen des Verzeichnisses, die auf Grund der §§ 189 bis 192 erforderlich werden, binnen drei Tagen nach Ablauf der in § 189 Abs. 1 vorgesehenen ...
§ 331 InsO Gleichzeitige Insolvenz des Erben (vom 26.11.2015)
... eröffnet oder wenn eine Nachlaßverwaltung angeordnet ist, die §§ 52, 190, 192 , 198, 237 Abs. 1 Satz 2 entsprechend für Nachlaßgläubiger, denen gegenüber ...
 
Zitat in folgenden Normen

Depotgesetz (DepotG)
neugefasst durch B. v. 11.01.1995 BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 32 DepotG Vorrangige Gläubiger (vom 01.01.2016)
... der für die Absonderungsberechtigten geltenden Vorschriften der §§ 52, 190 und 192 der Insolvenzordnung Befriedigung erlangen. Im übrigen bewendet es für sie bei ...

Genossenschaftsgesetz (GenG)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 115a GenG Abschlagsverteilung der Nachschüsse (vom 18.08.2006)
... § 115 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt im Wege der Abschlagsverteilung nach den §§ 187 bis 195 der Insolvenzordnung an die Gläubiger verteilen. Eine Abschlagsverteilung ...

Pfandbriefgesetz (PfandBG)
G. v. 22.05.2005 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 30 PfandBG Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Fälligkeitsverschiebung (vom 08.07.2022)
... Gläubiger, insbesondere § 52 Satz 1, § 190 Absatz 1 und 2 sowie § 192 der Insolvenzordnung entsprechend. Werte im Sinne des Absatzes 3, die zur Insolvenzmasse der Pfandbriefbank ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Gläubiger, insbesondere § 52 Satz 1, § 190 Absatz 1 und 2 sowie § 192 der Insolvenzordnung entsprechend." f) Absatz 7 wird wie folgt geändert: aa) Die ...