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§ 196 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 196 Jahresbericht


§ 196 wird in 1 Vorschrift zitiert

1Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen. 2In dem Jahresbericht berichtet die Bundesnetzagentur auch über ihre zukünftigen Vorhaben.

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Zitierungen von § 196 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 196 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 157 TKG Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste (vom 29.06.2021)
... §§ 80, 81 und 84. Die Bundesnetzagentur berichtet in dem Jahresbericht nach § 196 über die Ergebnisse der Überwachung nach Satz 1. (2) Mindestens ...