§ 19 - Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV)

V. v. 22.05.2014 BGBl. I S. 586 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
Geltung ab 01.07.2014; FNA: 2032-1-41 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 19 Verwaltungsvorschrift


§ 19 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt eine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung dieser Verordnung.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung V. v. 11. März 2025 BGBl. 2025 I Nr. 80 m.W.v. 1. November 2025

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Frühere Fassungen von § 19 BPolHfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2025Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
vom 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 65 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuellvor 27.06.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 19 BPolHfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 BPolHfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolHfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 65 11. ZustAnpV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
... 3 Absatz 1 Satz 2, § 4 Absatz 5, § 14 Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Satz 1 und § 20 der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586), die durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. ...

Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
Artikel 1 BPolHfVÄndV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
...  § 8 Heilmittel". b) Die Angaben zu den §§ 10 bis 19 werden wie folgt gefasst: „§ 10 Krankenhausbehandlungen  ... Wirtschaftsraum und der Schweiz § 18 Übergangsvorschrift § 19 Verwaltungsvorschrift § 20 Inkrafttreten". 3. § 1 Absatz 4 ... wenn Heilfürsorgeberechtigte sich zur Behandlung ins Ausland begeben." 17. § 19 wird § 17 und folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) § 16 Absatz ... eines Leistungserbringers." 19. Die §§ 20 und 21 werden die §§ 19 und ...


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