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§ 19 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 19 Bahnübergänge



(1) 1Schienenfahrzeuge haben Vorrang

1.
auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),

2.
auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und

3.
in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen „Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.

2Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. 3Wer ein Fahrzeug führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.

(2) 1Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

1.
sich ein Schienenfahrzeug nähert,

2.
rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,

3.
die Schranken sich senken oder geschlossen sind,

4.
ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder

5.
ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.

2Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeils, hat nur zu warten, wer in die Richtung des Pfeils fahren will. 3Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.

(3) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.

(4) Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muss sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten.

(5) 1Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. 2Werden gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben, gilt § 37 Absatz 2 Nummer 1 entsprechend.

(6) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemanden blenden.



 

Zitierungen von § 19 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 07.09.2023)
... oder Absatz 6 bis 11, 19. das Verhalten a) an Bahnübergängen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3, Satz 2, Satz 3 oder Absatz 2 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 3 bis 6 oder b) an und vor Haltestellen von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 07.09.2023)
... (z. B. Nebel, Glatteis) § 3 Absatz 1 Satz 1, 2, 4, 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 3, 19 Buchstabe a 100 € ... 1 Nummer 5 100 € 19.1 und dabei ein Überholverbot ( § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder eine ... (Zeichen 297) nicht gefolgt § 5 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Nummer 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a § 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 zu lfd. ... - mit Gefährdung § 5 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Nummer 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a § 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 zu lfd. ... einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienen- fahrzeugs nicht beachtet § 19 Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a 80 € ... Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) unzulässig überholt § 19 Absatz 1 Satz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a 70 € ... unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Absatz 2 StVO überquert     89b.1 in den Fällen ...     89b.1 in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVO § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 § 49 Absatz 1 Nummer 19 ... den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVO § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 § 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a 80 € ... 19 Buchstabe a 80 € 89b.2 in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § 19 Absatz 2 Satz 1  ... 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 § 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a 240 €  ... 90 Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt § 19 Absatz 2 bis 5 § 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a 10 € ... Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 § 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a 700 €  ... übergang trotz geschlossener Schranke oder Halb- schranke überquert § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 § 49 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe a 350 € ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4688
Artikel 1 1. BKatVÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
...  in Monaten „19.1 und dabei ein Überholverbot ( § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder eine ... (Zeichen 297) nicht gefolgt § 5 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Nummer 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a § 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 zu lfd. ... - mit Gefährdung § 5 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Nummer 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a § 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 zu lfd. ...

Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 3 54. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
...  in Monaten „19.1 und dabei ein Überholverbot ( § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen ... (Zeichen 297) nicht gefolgt § 5 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Nummer 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a § 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 zu lfd. ... - mit Gefährdung § 5 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Nummer 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a § 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 zu lfd. ...