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§ 1 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 348
Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
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Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
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§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen, mitverarbeiteten biogenen Ölen und biogenem Wasserstoff auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 348 m.W.v. 1. Januar 2026
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Frühere Fassungen von § 1 37. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 348 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 37. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
37. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 348
Artikel 3 GeoBGuaÄndG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... vom 17. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 131) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich ... 2024 I Nr. 131) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die ... 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „ § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die Anrechnung von strombasierten ...
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