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§ 1 - Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
V. v. 15.06.2022 BGBl. I S. 928 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 205
Geltung ab 28.06.2025; FNA: 860-9-4-1 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 28.06.2025; FNA: 860-9-4-1 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung ist auf Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und Dienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anzuwenden.
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Zitierungen von § 1 BFSGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BFSGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BFSGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BFSGV Stand der Technik
... wichtigsten zu beachtenden Standards, aus denen die Barrierefreiheitsanforderungen für die in § 1 genannten Produkte und Dienstleistungen detailliert hervorgehen, 2. ... die einen Überblick zu den wichtigsten Barrierefreiheitsanforderungen für die in § 1 genannten Produkte und Dienstleistungen geben und 3. aktuelle Informationen zu den zu ...
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