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§ 1 - BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung (BMVgVFAPrV)

V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 137
Geltung ab 01.07.2023; FNA: 806-22-14 Berufliche Bildung

§ 1 Errichtung



Für die Durchführung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bundesverwaltung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) in der jeweils geltenden Fassung errichtet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr als zuständige Stelle Prüfungsausschüsse.

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