Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)

V. v. 22.04.2016 BGBl. I S. 958 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 66
Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
|

§ 1 Begriffsbestimmungen



(1) Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

1.
Anlagen

a)
Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,

b)
Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche Einrichtungen oder

c)
Software und IT-Dienste,

die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind,

3.
Versorgungsgrad

ein Wert, mittels dessen der Beitrag einer Anlage oder Teilen davon im jeweiligen Sektor zur Versorgung der Allgemeinheit mit einer kritischen Dienstleistung bestimmt wird,

4.
Schwellenwert

ein Wert, bei dessen Erreichen oder dessen Überschreitung der Versorgungsgrad einer Anlage oder Teilen davon als bedeutend im Sinne von 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes *) anzusehen ist.

(2) 1Einer Anlage sind alle vorgesehenen Anlagenteile und Verfahrensschritte zuzurechnen, die zum Betrieb notwendig sind, sowie Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten in einem betriebstechnischen Zusammenhang stehen und die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind. 2Mehrere Anlagen derselben Kategorie, die durch einen betriebstechnischen Zusammenhang verbunden sind, gelten als gemeinsame Anlage, wenn sie gemeinsam zur Erbringung derselben kritischen Dienstleistung notwendig sind. 3Betreiben zwei oder mehr Personen gemeinsam eine Anlage, so ist jeder für die Erfüllung der Pflichten als Betreiber verantwortlich.


---
*)
Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b G. v. 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301) wurde sinngemäß konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von § 1 BSI-KritisV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.12.2025Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
vom 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
aktuell vorher 30.06.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
aktuellvor 30.06.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BSI-KritisV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BSI-KritisV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSI-KritisV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 2 Absatz 5 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Energie (vom 23.12.2025)
Anhang 2 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Wasser (vom 06.12.2025)
Anhang 3 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung (vom 06.12.2025)
Anhang 4 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 5 Absatz 4 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation (vom 06.12.2025)
Anhang 5 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit (vom 06.12.2025)
Anhang 6 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanzwesen (vom 06.12.2025)
Anhang 7 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Transport und Verkehr (vom 06.12.2025)
Anhang 8 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung (vom 06.12.2025)
Anhang 9 BSI-KritisV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 06.12.2025)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
...  Kritische Infrastrukturen Kritische Infrastrukturen werden nach § 1 Nummer 1 BSI-Kritisverordnung wie folgt definiert: Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen, die für die ... Einrichtungen, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind. Nach § 1 Nummer 3 BSI-Kritisverordnung ist eine „Kritische Dienstleistung" eine Dienstleistung zur Versorgung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Artikel 1 1. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 3 wird die Angabe „§§ 2 bis 5" durch die Angabe „§§ 2 bis ... nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten. (8) Abweichend von § 1 Nummer 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in ... Anhang 4 werden die folgenden Anhänge 5 bis 7 eingefügt: „Anhang 5 (zu § 1 Nummer 4 und 5 , § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit ... Aufträge/Jahr 1.500.000 Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5 , § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und ... kritischen Dienstleistung verbucht werden. Anhang 7 (zu § 1 Nummer 4 und 5 , § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Transport und ...

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Artikel 8 NIS2-RLUG Änderung der BSI-Kritisverordnung
... „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz". 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 2 und 3 werden gestrichen. b) ... 1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) ... der Überschrift wird die Angabe „§ 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) Teil 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer ... 2 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) ... der Überschrift wird die Angabe „§ 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) In Teil 1 Nummer 2 und 5 in der Angabe vor Buchstabe a wird ... 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) ... der Überschrift wird die Angabe „§ 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) In Teil 1 Nummer 3 und 5 in der Angabe vor Buchstabe a wird ... 4 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) ... der Überschrift wird die Angabe „§ 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) In Teil 1 Nummer 3 und 6 in der Angabe vor Buchstabe a wird ... 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) ... der Überschrift wird die Angabe „§ 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) In Teil 1 Nummer 2 und 4 in der Angabe vor Buchstabe a wird ... wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „Anhang 6 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 , § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor ... 7 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) ... der Überschrift wird die Angabe „§ 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) In Teil 1 Nummer 2 und 4 in der Angabe vor Buchstabe a wird ... 8 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) ... der Überschrift wird die Angabe „§ 1 Nummer 4 und 5" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) In Teil 1 Nummer 2 und 4 in der Angabe vor Buchstabe a wird ... 21. Nach Anhang 8 wird der folgende Anhang 9 eingefügt: „Anhang 9 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 , § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Leistungen der ...

Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Artikel 1 4. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
...  5. Folgender Anhang 8 wird angefügt: „Anhang 8 (zu § 1 Nummer 4 und 5 , § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
Artikel 1 2. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. ...