§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 84 EStDV 2000 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. (1a) § 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) ist in allen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Artikel 2 LPartStAnpG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 1 bis 3 wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner ... wird die Angabe zu den §§ 1 bis 3 wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner §§ 2 und 3 (weggefallen)". ... Lebenspartner §§ 2 und 3 (weggefallen)". 2. Folgender § 1 wird eingefügt: „§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner ... 2. Folgender § 1 wird eingefügt: „§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner Die Regelungen dieser Verordnung zu ... a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) § 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) ist in allen ...
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