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§ 1 - Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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§ 1 Sicherung der Energieversorgung; Verordnungsermächtigung



(1) 1Um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie für den Fall zu sichern, daß die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist, können durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen werden über

1.
die Produktion, den Transport, die Lagerung, die Bevorratung, die Verteilung, die Abgabe, den Bezug, die Verwendung, die Einsparung, die Reduzierung des Verbrauchs sowie Höchstpreise von Erdöl und Erdölerzeugnissen, von sonstigen festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern, von elektrischer Energie und sonstigen Energien (Gütern),

2.
Buchführungs-, Nachweis- und Meldepflichten über die in Nummer 1 genannten wirtschaftlichen Vorgänge, über Mengen und Preise sowie über sonstige Marktverhältnisse bei diesen Gütern,

3.
die Herstellung, die Instandhaltung, die Abgabe, die Verbringung und die Verwendung von Produktionsmitteln der gewerblichen Wirtschaft, soweit diese Produktionsmittel der Versorgung mit elektrischer Energie und Erdgas dienen, sowie über Werkleistungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Instandhaltung, Instandsetzung, Herstellung und Veränderung von Bauwerken und technischen Anlagen, die der Versorgung mit elektrischer Energie und Erdgas dienen,

4.
die Errichtung, den Einsatz und den Betrieb digitaler Plattformen durch die Verwaltungsbehörde oder durch Dritte für die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3; soweit Dritte aufgrund ihrer Funktion zur Errichtung, zum Einsatz oder zum Betrieb einer digitalen Plattform verpflichtet werden, sind insbesondere Regelungen zu den Rechten und Pflichten des Betreibers, zu den Registrierungs- und Mitwirkungspflichten von Teilnehmern der Plattform sowie zur Ausgestaltung der Kosten und Entgelte des Betriebs und der Teilnahme vorzusehen,

5.
befristete Abweichungen oder Ausnahmen für den Betrieb von Anlagen, soweit diese zwingend erforderlich sind, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern, oder für den Betrieb sonstiger Anlagen, insbesondere, um diesen zu ermöglichen, den Einsatzbrennstoff zu wechseln, damit dieser für die Sicherstellung der Energieversorgung zur Verfügung gestellt werden kann, von

a)
den §§ 5 und 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit

b)
den auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz gestützten folgenden Vorschriften:

aa)
Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vom 6. Juli 2021 (BGBl. I S. 2514) in der jeweils geltenden Fassung,

bb)
Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044, 3754), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juli 2021 (BGBl. I S. 2514) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,

cc)
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 804), die durch Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung vom 6. Juli 2021 (BGBl. I S. 2514) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,

dd)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) in der jeweils geltenden Fassung,

ee)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 18. August 2021 (GMBl S. 1050) in der jeweils geltenden Fassung, sowie

c)
den Regelungen des Abschnitts 3 des Kapitels 5 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, die den Betrieb von Windenergieanlagen betreffen,

d)
folgenden Verordnungen:

aa)
der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), die durch Artikel 256 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie den darauf gestützten Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe,

bb)
der Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3809), die zuletzt durch Artikel 224 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und

6.
befristete Abweichungen oder Ausnahmen für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen, soweit diese Abweichungen oder Ausnahmen zwingend erforderlich sind, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern, oder von sonstigen Anlagen, insbesondere, um diesen zu ermöglichen, den Einsatzbrennstoff zu wechseln, damit dieser für die Sicherstellung der Energieversorgung zur Verfügung gestellt werden kann, nach Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

2Als lebenswichtig gilt auch der Bedarf zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sowie europäischer und internationaler Verpflichtungen.

(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, soweit die Güter für nichtenergetische Zwecke bestimmt sind.

(3) In Rechtsverordnungen nach Absatz 1 kann insbesondere vorgesehen werden, daß die Abgabe, der Bezug oder die Verwendung der Güter zeitlich, örtlich oder mengenmäßig beschränkt oder nur für bestimmte vordringliche Versorgungszwecke vorgenommen werden darf; die Benutzung von Motorfahrzeugen aller Art kann nach Ort, Zeit, Strecke, Geschwindigkeit und Benutzerkreis sowie Erforderlichkeit der Benutzung eingeschränkt werden.

(4) 1Die Rechtsverordnungen sind auf daß Maß zu beschränken, das zur Behebung der Gefährdung oder Störung der Energieversorgung unbedingt erforderlich ist. 2Sie sind insbesondere so zu gestalten, daß in die Freiheit des einzelnen und der wirtschaftlichen Betätigung so wenig wie möglich eingegriffen und die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird.





 

Frühere Fassungen von § 1 EnSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.10.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
aktuell vorher 12.07.2022Artikel 4 Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
aktuell vorher 22.05.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 20.05.2022 BGBl. I S. 730
aktuellvor 22.05.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 EnSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EnSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EnSiG Internationale Verpflichtungen
... der Einfuhren, die Verpflichtung zu Ausfuhren und die Abgabe sowie Vorschriften des im § 1 Abs. 3 genannten Inhalts erlassen werden. Rechtsverordnungen nach Satz 1 können erst ... rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu erreichen ist. § 1 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Rechtsverordnungen, nach denen Einfuhren von Erdöl und ... hierzu gemeinschaftsrechtlich ermächtigt ist. (3) Rechtsverordnungen nach § 1 können auch erlassen werden, wenn die Energieversorgung durch die Beschränkung der ...
§ 2a EnSiG Europäische Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung (vom 22.05.2022)
... S. 53) geändert worden ist, können durch Rechtsverordnung Vorschriften mit den in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie § 1 Absatz 3 genannten Inhalten erlassen werden. (2) Ersucht die ... durch Rechtsverordnung Vorschriften mit den in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie § 1 Absatz 3 genannten Inhalten erlassen werden. (2) Ersucht die Bundesrepublik ...
§ 2b EnSiG Digitale Plattform für Erdgas; Verordnungsermächtigung (vom 22.05.2022)
... errichtet und betreibt zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen, der aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und § 2a Absatz 1 erlassenen Regelungen eine digitale Plattform für Erdgas und kann in ...
§ 3 EnSiG Erlaß von Rechtsverordnungen (vom 01.12.2022)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2 erläßt die Bundesregierung. Sie kann ... Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übertragen, wenn die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 gefährdet oder gestört ist. Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für ... die nach Eintritt einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 erlassen werden und deren Geltungsdauer sich auf nicht mehr als sechs Monate erstreckt, ... des Bundesrates verlängert werden. (3) Werden Rechtsverordnungen nach § 1 erlassen, bevor die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 3 ... Rechtsverordnungen nach § 1 erlassen, bevor die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 3 gefährdet oder gestört ist, so ist ihre Anwendung von der ... Nachweis- und Meldepflichten zur Vorbereitung der Ausführung von Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 3 , 3. die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung einer digitalen Plattform nach § 1 ... 1 Abs. 3, 3. die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung einer digitalen Plattform nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder für Rechtsverordnungen nach § 2b Absatz 2 bei Erdöl, ... Anwendung der Rechtsverordnungen kann, auch solange die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 und des § 2 Abs. 3 gefährdet oder gestört ist, durch Rechtsverordnung ohne ... wird durch eine Aussetzung der Anwendung nicht unterbrochen. Die Rechtsverordnungen nach § 1 sind unverzüglich aufzuheben oder außer Anwendung zu setzen, wenn keine Gefährdung ... zu setzen, wenn keine Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 und des § 2 Abs. 3 mehr vorliegt oder wenn Bundestag und Bundesrat dies verlangen.  ... oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu erreichen ist. § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 3 Absatz 3 Satz 4 gelten ...
§ 4 EnSiG Ausführung des Gesetzes (vom 22.05.2022)
... Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 über Meldepflichten und nach § 2 Abs. 1 über die Beschränkung der Einfuhren, ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgeführt. Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 über Meldepflichten im Rahmen der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und ... Post und Eisenbahnen ausgeführt. (2) Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 , die Vorschriften über Höchstpreise enthalten, werden insoweit vom Bundesamt für ... mehr als einem Land beeinflussen. Abweichend von Satz 1 werden Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 , die Vorschriften über Höchstpreise für die leitungsgebundene Versorgung mit ...
§ 5 EnSiG Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (vom 22.05.2022)
... gegen Verfügungen, die nach § 10 oder auf Grund von Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2 ergehen, haben keine aufschiebende Wirkung. ...
§ 9 EnSiG Vorbereitung des Vollzugs (vom 22.05.2022)
... Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in den §§ 1 , 2, 2a und 2b Absatz 2 bezeichneten Zwecke erforderlich ...
§ 11 EnSiG Entschädigung; Verordnungsermächtigung (vom 01.12.2022)
... nach § 2a erforderlich ist, kann durch eine Rechtsverordnung nach den §§ 1 , 2 und 2a Absatz 1, jeweils in Verbindung mit § 3 oder durch eine Maßnahme aufgrund ... in Verbindung mit § 3 oder durch eine Maßnahme aufgrund einer Rechtsverordnung nach den §§ 1 , 2 und 2a Absatz 1, jeweils in Verbindung mit § 4 oder § 7 durch Enteignung das Eigentum ... des überragenden öffentlichen Interesses an der Sicherung der Energieversorgung nach § 1 oder an der Erfüllung der Verpflichtungen zu Solidaritätsmaßnahmen nach § 2a ...
§ 15 EnSiG Zuwiderhandlungen (vom 13.10.2022)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Rechtsverordnung a) nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 oder § 2a Absatz 1, nach § 2 Absatz 1 ... a) nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 oder § 2a Absatz 1, nach § 2 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 3, ... mit § 2 Absatz 3, oder nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 oder b) nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , auch in Verbindung mit § 2a Absatz 1, oder nach § 2b Absatz 2 oder einer ... 2. durch eine in Absatz 1 Nr. 1 bezeichnete Zuwiderhandlung die Versorgung mit einem der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Güter, sei es auch nur in einem örtlichen Bereich, schwer gefährdet ... Zuwiderhandlung eine außergewöhnliche Mangellage bei der Versorgung mit einem der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Güter zur Erzielung von bedeutenden Vermögensvorteilen ausnutzt.  ...
§ 16 EnSiG Zuständige Verwaltungsbehörde bei Zuwiderhandlungen (vom 13.10.2022)
... die in § 4 Abs. 5 genannten Stellen, 2. bei Zuwiderhandlungen gegen eine nach § 1 oder nach § 2 erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen ...
§ 30 EnSiG Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls; Verordnungsermächtigung (vom 01.12.2022)
... einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 , insbesondere im Fall einer drohenden Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl, können ... von Kohle, Erdgas oder Erdöl, können durch Rechtsverordnung nach Maßgabe von § 1 Absatz 4 Vorschriften erlassen werden über 1. die Einsparung und die Reduzierung des ... und sonstigen Energien (Güter) mit Ausnahme von Vorschriften über Maßnahmen nach § 1 Absatz 3 zweiter Halbsatz , 2. den schienengebundenen Transport von Erdöl und Erdölerzeugnissen, von ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 514; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV)
V. v. 26.08.2022 BAnz AT 29.08.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 223
Gassicherungsverordnung (GasSV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 517; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 94
Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung (HeizölLBV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 536
Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung (KraftstoffLBV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 520; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Mineralölausgleichs-Verordnung
V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2267; zuletzt geändert durch Artikel 124 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)
V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1530
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung
V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 223
Energiesicherungstransportänderungsverordnung (EnSiTrÄV)
V. v. 24.10.2022 BAnz AT 26.10.2022 V1
Erste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 94
Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
V. v. 29.09.2022 BAnz AT 30.09.2022 V2
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung
V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 36
Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 37
 
Zitat in folgenden Normen

Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 514; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
§ 6 EltSV
...  durch Verordnung festgestellt hat, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes 1975 gefährdet oder ...

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 13 EnWG Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen (vom 29.12.2023)
... nicht aus, um eine Versorgungsstörung für lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes abzuwenden, muss der Betreiber von Übertragungsnetzen unverzüglich die ...
§ 16 EnWG Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungsnetzen (vom 13.10.2022)
... nicht aus, um eine Versorgungsstörung für lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes abzuwenden, muss der Betreiber von Fernleitungsnetzen unverzüglich die ...

Gassicherungsverordnung (GasSV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 517; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 94
§ 1a GasSV Digitale Plattform (vom 05.04.2023)
... 2017/1938 sowie von Maßnahmen im Rahmen einer nationalen Gasnotfalllage in Fällen des § 1 des Energiesicherungsgesetzes . Die geforderten Informationen sind für alle Marktlokationen mit einer technischen ...
§ 2 GasSV Meldepflichten (vom 05.04.2023)
... bereits vor der Feststellung der Bundesregierung, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes gefährdet oder gestört ist, Meldungen ...
§ 7 GasSV Inkrafttreten und Anwendbarkeit der Verordnung (vom 05.04.2023)
...  1. durch Verordnung festgestellt hat, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Absatz 1 , des § 2 Absatz 3 oder des § 2a Absatz 1 des Energiesicherungsgesetzes gefährdet ...

Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung (HeizölLBV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 536
§ 20 HeizölLBV Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung
...  die Feststellung der Bundesregierung, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes 1975 gefährdet oder gestört ...

Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung (KraftstoffLBV)
V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 520; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 22 KraftstoffLBV Inkrafttreten
...  die Feststellung der Bundesregierung, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes 1975 gefährdet oder gestört ...

Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 20 TerrorBekämpfG Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975, der Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung und der Gaslastverteilungs-Verordnung
... von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas" gestrichen. b) In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „durch die Gefährdung oder Störung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 31.07.2011 BGBl. I S. 1704
Artikel 1 13. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... oder Störung der Energieversorgung für den lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), das zuletzt durch Artikel ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 94
Artikel 1 1. GasSVÄndV Änderung der Gassicherungsverordnung
... 2017/1938 sowie von Maßnahmen im Rahmen einer nationalen Gasnotfalllage in Fällen des § 1 des Energiesicherungsgesetzes . Die geforderten Informationen sind für alle Marktlokationen mit einer technischen ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975
...  1. In der Kurzbezeichnung wird die Angabe „1975" gestrichen. 2. Dem § 1 wird folgende Inhaltsübersicht vorangestellt: „Inhaltsübersicht ... Kapitel 1 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall § 1 Sicherung der Energieversorgung; Verordnungsermächtigung § 2 Internationale ... 1 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall". 4. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird ein Semikolon und das Wort ... S. 53) geändert worden ist, können durch Rechtsverordnung Vorschriften mit den in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie § 1 Absatz 3 genannten Inhalten erlassen werden. (2) Ersucht die ... durch Rechtsverordnung Vorschriften mit den in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie § 1 Absatz 3 genannten Inhalten erlassen werden. (2) Ersucht die Bundesrepublik Deutschland bei ... errichtet und betreibt zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen, der aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und § 2a Absatz 1 erlassenen Regelungen eine digitale Plattform für Erdgas und kann in ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „ §§ 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1, 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Wörter „ §§ 1 , 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2" ersetzt. bb) In den Sätzen 2 und 3 ... „3. die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung einer digitalen Plattform nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder für Rechtsverordnungen nach § 2b Absatz 2". cc) In dem Satzteil ... oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu erreichen ist. § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 3 Absatz 3 Satz 4 gelten entsprechend." 7. Dem § 4 Absatz 3 wird ... 8. § 5 wird wie folgt geändert: a) In dem Wortlaut wird die Angabe „ §§ 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1, 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz ... In dem Wortlaut wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Wörter „ §§ 1 , 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2" ersetzt. b) Folgender Satz wird ... Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt. 11. In § 9 wird die Angabe „ § 1 und § 2" durch die Wörter „den §§ 1, 2, 2a und 2b Absatz 2" ... In § 9 wird die Angabe „§ 1 und § 2" durch die Wörter „den §§ 1 , 2, 2a und 2b Absatz 2" ersetzt. 12. § 10 wird wie folgt geändert: ... 1 wird wie folgt gefasst: „1. einer Rechtsverordnung a) nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 oder § 2a Absatz 1, oder nach § 2 ... a) nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 oder § 2a Absatz 1, oder nach § 2 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 2 ... § 2 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 3, oder b) nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , auch in Verbindung mit § 2a Absatz 1, oder nach § 2b Absatz 2 oder einer ...
Artikel 2 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... nicht aus, um eine Versorgungsstörung für lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes abzuwenden, muss der Betreiber von Fernleitungsnetzen unverzüglich die ...
Artikel 3 EnSiGuaÄndG Änderung der Gassicherungsverordnung
... 2017/1938 sowie von Maßnahmen im Rahmen einer nationalen Gasnotfalllage in Fällen des § 1 des Energiesicherungsgesetzes sind Bilanzkreisverantwortliche, Endverbraucher, Fernleitungsnetzbetreiber und Betreiber von ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... Anlagen zur Bewältigung einer Gasmangellage". 2. § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort „und" am Ende ...

Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 4 GasVReG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 31 Inkrafttreten". 3. § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Buchstabe a werden nach den ... einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 , insbesondere im Fall einer drohenden Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl, können ... von Kohle, Erdgas oder Erdöl, können durch Rechtsverordnung nach Maßgabe von § 1 Absatz 4 Vorschriften erlassen werden über 1. die Einsparung und die Reduzierung des ... und sonstigen Energien (Güter) mit Ausnahme von Vorschriften über Maßnahmen nach § 1 Absatz 3 zweiter Halbsatz , 2. den schienengebundenen Transport von Erdöl und Erdölerzeugnissen, von ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... nicht aus, um eine Versorgungsstörung für lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes abzuwenden, muss der Betreiber von Übertragungsnetzen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2022 BGBl. I S. 2102
Artikel 1 2. EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... nach § 2a erforderlich ist, kann durch eine Rechtsverordnung nach den §§ 1 , 2 und 2a Absatz 1, jeweils in Verbindung mit § 3 oder durch eine Maßnahme aufgrund ... in Verbindung mit § 3 oder durch eine Maßnahme aufgrund einer Rechtsverordnung nach den §§ 1 , 2 und 2a Absatz 1, jeweils in Verbindung mit § 4 oder § 7 durch Enteignung das Eigentum ... des überragenden öffentlichen Interesses an der Sicherung der Energieversorgung nach § 1 oder an der Erfüllung der Verpflichtungen zu Solidaritätsmaßnahmen nach § 2a ...

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen
... Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 1 Satz 1 werden in Nummer 1 nach den Wörtern „Energien (Gütern)" das ... Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 über Meldepflichten im Rahmen der leitungsgebundenen Versorgung mit ... angefügt: „Abweichend von Satz 1 werden Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1, die Vorschriften über Höchstpreise für die leitungsgebundene Versorgung mit ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
V. v. 26.08.2022 BGBl. I S. 1446; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 37
Eingangsformel EnSikuMaV
... 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 sowie mit § 1 Absatz 4 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), von denen § 30 durch Artikel 4 Nummer 9 des Gesetzes ...