Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)

Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 186
Geltung ab 21.11.2018; FNA: 754-27-9 Energieversorgung
|

§ 1 Registerführung



(1) Die Registerverwaltung führt das Herkunftsnachweisregister als elektronische Datenbank, in der die Ausstellung inländischer Herkunftsnachweise, die Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise sowie die Übertragung und die Entwertung in- und ausländischer Herkunftsnachweise registriert werden.

(2) Die Registerverwaltung führt das Regionalnachweisregister als elektronische Datenbank, in der die Ausstellung, die Übertragung und die Entwertung von Regionalnachweisen registriert werden.

(3) Verwaltungsakte im Rahmen dieser Verordnung können vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 1 HkRNDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2025Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
vom 06.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 186

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 HkRNDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HkRNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HkRNDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
V. v. 06.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 186
Artikel 1 1. HkRNDVÄndV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1 Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt: „(3) Verwaltungsakte im Rahmen dieser ...