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§ 1 - Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG)

§ 1 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
„Kraftstoffe" sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe,

2.
„öffentliche Tankstellen" Tankstellen nach § 47k Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

 
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