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Artikel 1 - PTA-Reformgesetz (PTAGEG k.a.Abk.)

G. v. 13.01.2020 BGBl. I S. 66 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 6a G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 PTAG

(gesamter Text siehe PTA-Berufsgesetz - PTAG)





 

Frühere Fassungen von Artikel 1 PTA-Reformgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.01.2022Artikel 8 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 27.09.2021 BGBl. I S. 4530

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 1 PTA-Reformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PTAGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PTAGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel PTAGEG *
... mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1 und 3 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 8 TAMGEG Folgeänderungen
... S. 112; L 326 vom 8.10.2020, S. 15; L 241 vom 8.7.2021, S. 17)." (6a) In Artikel 1 des PTA-Reformgesetzes vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66) wird § 6 Nummer 1 Buchstabe a wie folgt gefasst:  ...