§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_SchiLichtMstrV.htm