Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2023 (TeleFinV 2023)

V. v. 02.12.2022 BAnz AT 09.12.2022 V1
Geltung ab 10.12.2022 bis 31.12.2023; FNA: 860-5-83 Sozialgesetzbuch

§ 1 Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik



Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zahlt an die Gesellschaft für Telematik zu deren Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zusätzlich zu dem in § 316 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Betrag in Höhe von 1,50 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Betrag in Höhe von 0,01 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.



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