§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt anlässlich des Krieges in der Ukraine infolge des Überfalls der Russischen Föderation vom 24. Februar 2022 die vorübergehende Befreiung von bestimmten Ausländern vom Erfordernis des Besitzes eines Aufenthaltstitels und ermöglicht diesen die Einholung des für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 24.08.2022 BAnz AT 26.08.2022 V1
Artikel 1 2. UkraineAufenthÜVÄndV ... (BAnz AT 03.05.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „die Zeit nach Außerkrafttreten dieser Verordnung" durch ...
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