(1) Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt.
(3) Das Wettbewerbsregister wird in Form einer elektronischen Datenbank geführt.
V. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 809
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2