§ 1 Zeitpunkt
1In der Zeit vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 wird eine Bundeswaldinventur durchgeführt. 2Stichtag für die Auswertung der Daten ist der 1. Oktober 2022.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuregelung des Hopfenrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 61
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_Waldinventur-VO.htm