§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
- 1.
- die Ausbildung zum zertifizierten Mediator,
- 2.
- die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie
- 3.
- Anforderungen an die Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung nach den Nummern 1 und 2.
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