§ 206 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
|

§ 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt


§ 206 wird in 33 Vorschriften zitiert

Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 206 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 206 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 124 BGB Anfechtungsfrist
... den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 und 211 entsprechende Anwendung. (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit ...
§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (vom 13.10.2023)
... weiter betreibt. (3) Auf die Frist nach Absatz 1 Nr. 6a, 9, 12 und 13 finden die §§ 206 , 210 und 211 entsprechende ...
§ 728b BGB Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (vom 01.01.2024)
... Gesellschafters im Gesellschaftsregister eingetragen worden ist. Die §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. (2) Einer Feststellung ...
§ 739 BGB Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung (vom 01.01.2024)
... des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft nach den §§ 203, 204, 205 oder 206 gehemmt, wirkt dies auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit des ...
§ 802 BGB Zahlungssperre
... vorher die Einleitung beantragt worden ist. Auf diese Frist finden die Vorschriften der §§ 206 , 210, 211 entsprechende ...
§ 939 BGB Hemmung der Ersitzung
... ist ferner gehemmt, solange die Verjährung des Herausgabeanspruchs nach den §§ 205 bis 207 oder ihr Ablauf nach den §§ 210 und 211 gehemmt ...
§ 1002 BGB Erlöschen des Verwendungsanspruchs
... Auf diese Fristen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210, 211 entsprechende ...
§ 1317 BGB Antragsfrist (vom 22.07.2017)
... begründenden Umstände bekannt werden. Auf den Lauf der Frist sind die §§ 206 , 210 Abs. 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (2) Hat der gesetzliche Vertreter eines ...
§ 1600b BGB Anfechtungsfristen (vom 29.07.2017)
... Im Übrigen sind § 204 Absatz 1 Nummer 4, 8, 13, 14 und Absatz 2 sowie die §§ 206 und 210 entsprechend anzuwenden. (6) Erlangt das Kind Kenntnis von Umständen, auf ...
§ 1762 BGB Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form
... erfolgt ist. Die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 sind entsprechend anzuwenden. (3) Der Antrag bedarf der notariellen ...
§ 1944 BGB Ausschlagungsfrist (vom 01.09.2009)
... den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 entsprechende Anwendung. (3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der ...
§ 1954 BGB Anfechtungsfrist
... den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210, 211 entsprechende Anwendung. (3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der ...
§ 2082 BGB Anfechtungsfrist
... den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210, 211 entsprechende Anwendung. (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit dem ...
§ 2283 BGB Anfechtungsfrist
... den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 entsprechende Anwendung. (3) Hat im Falle des § 2282 Abs. 2 der gesetzliche ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 327 AktG Ende der Eingliederung (vom 01.01.2007)
... bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. ...

Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
§ 102 BauGB Rückenteignung
... Entstehung des Anspruchs bei der zuständigen Enteignungsbehörde einzureichen. § 206 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend. Der Antrag ist nicht mehr zulässig, wenn in den Fällen des ...

Bundesleistungsgesetz
neugefasst durch B. v. 27.09.1961 BGBl. I S. 1769, 1920; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 34 BLG
... beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Die §§ 202 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; der Klageerhebung (§ ...

Energiesicherungsgesetzentschädigungsverordnung (EnSiGEntschV)
V. v. 16.09.1974 BGBl. I S. 2330; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
§ 15 EnSiGEntschV Verjährung
... mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Die §§ 202 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; der Klageerhebung (§ ...

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 26 HGB
... kundgemacht wird. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind entsprechend anzuwenden. ...
§ 137 HGB Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (vom 01.01.2024)
... des Gesellschafters im Handelsregister eingetragen worden ist. Die §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend ...
§ 151 HGB Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung (vom 01.01.2024)
... des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft nach den §§ 203, 204, 205 oder 206 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt, wirkt dies auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit des ...

Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1914; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
§ 57 KGSG Hemmung und Neubeginn der Verjährung und Erlöschensfristen
... Satz 2 sind die Vorschriften über die Hemmung der Verjährung nach den §§ 204, 206 und 209 des Bürgerlichen Gesetzbuches und über den Neubeginn der Verjährung nach ...

Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG)
Artikel 4 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2353; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 39 PostPersRG Umwandlung und Auflösung (vom 27.06.2020)
... mit dem Schluss des Jahres, in dem die Umwandlung wirksam wird. Die §§ 203 bis 217, 249 Absatz 1 sowie die §§ 251 und 252 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten ...

Schutzbereichgesetz
G. v. 07.12.1956 BGBl. I S. 899; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706
§ 23 SchBerG
... beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. §§ 202 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; der Klageerhebung (§ ...

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 39f UmwG Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter (vom 01.01.2024)
... nach § 19 Absatz 3 bekannt gemacht worden ist. Die §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend ...
§ 133 UmwG Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten (vom 01.03.2023)
... bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. ...
§ 157 UmwG Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten (vom 01.01.2024)
... bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. ...
§ 224 UmwG Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung (vom 01.01.2024)
... bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 441
Artikel 1 VaterKlG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... durch Drohung an der Anfechtung gehindert wird. Im Übrigen sind die §§ 206 und 210 entsprechend anzuwenden." b) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 1 BPPersRFG Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
... beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Umwandlung wirksam wird. Die §§ 203 bis 217, 249 Absatz 1 sowie die §§ 251 und 252 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... des Gesellschafters im Gesellschaftsregister eingetragen worden ist. Die §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. (2) Einer Feststellung ... des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft nach den §§ 203, 204, 205 oder 206 gehemmt, wirkt dies auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit des ...
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Ausscheiden des Gesellschafters im Handelsregister eingetragen worden ist. Die §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend ... des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft nach den §§ 203, 204, 205 oder 206 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt, wirkt dies auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit des ...
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes (vom 30.12.2023)
... Rechtsträgers nach § 19 Absatz 3 bekannt gemacht worden ist. Die §§ 204, 206 , 210, 211 und 212 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed