§ 20 Errichtung und Zuständigkeit externer Meldestellen der Länder
Jedes Land kann eine eigene externe Meldestelle einrichten für Meldungen, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen.
interne Verweise§ 3 HinSchG Begriffsbestimmungen ... Verstöße an interne Meldestellen (§ 12) oder externe Meldestellen (§§ 19 bis 24). (5) Offenlegung bezeichnet das Zugänglichmachen von Informationen ...
§ 23 HinSchG Weitere externe Meldestellen ... nach § 19 betreffen. (2) Für Meldungen, die eine externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 22 betreffen, ist weitere externe Meldestelle die externe Meldestelle des Bundes nach § ...
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