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§ 20 - Konsumcannabisgesetz (KCanG)

§ 20 Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial



(1) 1Anbauvereinigungen dürfen nur das beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnene Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums weitergeben an

1.
ihre Mitglieder,

2.
Nichtmitglieder, die

a)
das 18. Lebensjahr vollendet haben und

b)
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder

3.
andere Anbauvereinigungen.

2Bei der Weitergabe müssen die weitergebende Person und die entgegennehmende Person persönlich anwesend sein.

(2) Bei jeder Weitergabe von Vermehrungsmaterial an die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben Anbauvereinigungen sicherzustellen, dass eine strikte Kontrolle des Alters sowie des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgt.

(3) Anbauvereinigungen dürfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.

(4) Eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial nach Absatz 1 darf ausschließlich zu folgenden Zwecken erfolgen:

1.
zum privaten Eigenanbau im Fall einer Weitergabe an die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 genannten Personen,

2.
zur Qualitätssicherung des Cannabis, das in der Anbauvereinigung, die das Vermehrungsmaterial annimmt, angebaut wird, im Fall einer Weitergabe an andere Anbauvereinigungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3.

(5) Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten.



 

Zitierungen von § 20 KCanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KCanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KCanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KCanG Umgang mit Cannabis
... die Weitergabe und Entgegennahme von Cannabis in Anbauvereinigungen nach den §§ 11 bis 23, 25, 26 und 29. Satz 1 gilt nicht in militärischen Bereichen der ...
§ 12 KCanG Versagung der Erlaubnis
... leistet oder leisten wird oder b) sich nicht an die in den §§ 2, 5, 6, 19 bis 23 oder 25 geregelten Verbote, die in den §§ 17 bis 23, 25 oder 26 geregelten Gebote ... die in den §§ 2, 5, 6, 19 bis 23 oder 25 geregelten Verbote, die in den §§ 17 bis 23, 25 oder 26 geregelten Gebote oder die in den §§ 3, 16, 17 oder 19 bis 22 ... §§ 17 bis 23, 25 oder 26 geregelten Gebote oder die in den §§ 3, 16, 17 oder 19 bis 22 geregelten Anforderungen halten wird. (3) Die Erlaubnis kann versagt werden, ... sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht an die in den §§ 2, 5, 6, 19 bis 23 oder 25 geregelten Verbote, die in den §§ 17 bis 23, 25 oder 26 geregelten Gebote ... die in den §§ 2, 5, 6, 19 bis 23 oder 25 geregelten Verbote, die in den §§ 17 bis 23, 25 oder 26 geregelten Gebote oder die in den §§ 3, 16, 17 oder 19 bis 22 ... §§ 17 bis 23, 25 oder 26 geregelten Gebote oder die in den §§ 3, 16, 17 oder 19 bis 22 geregelten Anforderungen halten wird. (4) Die zuständige Behörde kann ...
§ 22 KCanG Sicherung und Transport von Cannabis und Vermehrungsmaterial
... oder zwischen dem befriedeten Besitztum unterschiedlicher Anbauvereinigungen ist zulässig; § 20 Absatz 5 bleibt ...
§ 25 KCanG Selbstkostendeckung
... die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder an die in § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Personen haben Anbauvereinigungen vom ... an andere Anbauvereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder an die in § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Personen haben Anbauvereinigungen vom jeweiligen Empfänger die Erstattung der ...
§ 26 KCanG Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbauvereinigungen
... haben zum Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der §§ 18 bis 20 und 22 für die Rückverfolgbarkeit des weitergegebenen Cannabis und Vermehrungsmaterials ... jeweiligen Transports. Bei der Weitergabe von Vermehrungsmaterial an die in § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Personen haben die Anbauvereinigungen abweichend von Satz 1 Nummer 6 nur die ...
§ 36 KCanG Bußgeldvorschriften
... oder nicht rechtzeitig vernichtet, 16. entgegen § 19 Absatz 2 Satz 2 oder § 20 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine Kontrolle des Alters erfolgt, 17. entgegen § 19 ... 18. entgegen § 19 Absatz 4 Satz 2 Cannabis versendet oder liefert, 19. entgegen § 20 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine Kontrolle des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts ... Kontrolle des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts erfolgt, 20. entgegen § 20 Absatz 3 Samen oder Stecklinge weitergibt, 21. entgegen § 20 Absatz 5 Stecklinge versendet ... 20. entgegen § 20 Absatz 3 Samen oder Stecklinge weitergibt, 21. entgegen § 20 Absatz 5 Stecklinge versendet oder liefert, 22. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1 Cannabis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 15 CanG Inkrafttreten
... 6, die §§ 6, 8 Absatz 2, die §§ 11 bis 17 Absatz 1 bis 3, die §§ 18 bis 21 Absatz 1 bis 3, die §§ 22 bis 27 Absatz 1 bis 6, die §§ 28, 29, 34 ...