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§ 20 - Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 139
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 2122-7-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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§ 20 Zuständige Stelle



(1) Die psychotherapeutische Prüfung wird vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, in dem die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang studiert oder studiert hat.

(2) Muss ein Teil der psychotherapeutischen Prüfung wiederholt werden, so ist er vor der zuständigen Stelle des Landes abzulegen, bei der er nicht bestanden worden ist.

(3) Die Entscheidung über Ausnahmen von den Regelungen in Absatz 1 oder Absatz 2 trifft auf Antrag der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten die zuständige Stelle des Landes, bei der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die psychotherapeutische Prüfung ablegen, fortsetzen oder wiederholen will, im Benehmen mit der nach Absatz 1 oder Absatz 2 zuständigen Stelle.

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Zitierungen von § 20 PsychThApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 PsychThApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PsychThApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 PsychThApprO Antrag auf Zulassung
... Der Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung ist an die nach § 20 zuständige Stelle zu richten. (2) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich oder ... zu richten. (2) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich oder elektronisch bei der nach § 20 zuständigen Stelle zu stellen. (3) Der Antrag muss der zuständigen ...
§ 22 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
... Prüfungskandidatin oder dem jeweiligen Prüfungskandidaten in einer von der nach § 20 zuständigen Stelle zu bestimmenden Frist, spätestens aber bis zum Ablauf von drei ... erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und die Masterurkunde elektronisch der nach § 20 zuständigen Stelle übermittelt, so braucht die Prüfungskandidatin oder der ...
§ 23 PsychThApprO Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe
... Die nach § 20 zuständige Stelle entscheidet über die Zulassung zur psychotherapeutischen ... der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten bestehen, kann die nach § 20 zuständige Stelle verlangen, dass ihr die Prüfungskandidatin oder der ...
§ 24 PsychThApprO Nachteilsausgleich
... Nachteilsausgleich gewährt. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist an die nach § 20 zuständige Stelle zu richten. (2) Der Nachteilsausgleich wird nur gewährt, ... spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung bei der nach § 20 zuständigen Stelle beantragt worden ist. (3) Die nach § 20 ... der nach § 20 zuständigen Stelle beantragt worden ist. (3) Die nach § 20 zuständige Stelle entscheidet, ob für den Antrag auf Nachteilsausgleich ein ...
§ 25 PsychThApprO Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung (vom 01.06.2023)
... Die nach § 20 zuständige Stelle richtet die Prüfungskommission für die psychotherapeutische ... und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. (5) Die Hochschule schlägt der nach § 20 zuständigen Stelle die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission sowie die ... der Prüfungskommission sowie die stellvertretenden Personen vor. Diese werden von der nach § 20 zuständigen Stelle ...
§ 26 PsychThApprO Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung
... nach § 20 zuständige Stelle kann zu beiden Teilen der psychotherapeutischen Prüfung weitere ...
§ 29 PsychThApprO Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
... Maß gestört oder in einem Teil einen Täuschungsversuch begangen, so kann die nach § 20 zuständige Stelle diesen Teil der psychotherapeutischen Prüfung für nicht bestanden ...
§ 30 PsychThApprO Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung
... so hat sie oder er die Gründe für den Rücktritt unverzüglich der nach § 20 zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. (2) Teilt die ... der psychotherapeutischen Prüfung nicht bestanden. (3) Stellt die nach § 20 zuständige Stelle fest, dass ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt, so ... der psychotherapeutischen Prüfung als nicht begonnen. Bei Krankheit kann die nach § 20 zuständige Stelle die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. (4) ... Stelle die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. (4) Stellt die nach § 20 zuständige Stelle fest, dass kein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt, so ...
§ 32 PsychThApprO Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
... zur Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen und zur Aufbewahrung derselben regelt die nach § 20 zuständige ...
§ 33 PsychThApprO Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
... Das Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung wird von der nach § 20 zuständigen Stelle ausgestellt, sobald die Prüfungskandidatin oder der ...
§ 34 PsychThApprO Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung
... und damit die psychotherapeutische Prüfung endgültig nicht bestanden, so teilt die nach § 20 zuständige Stelle dies der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten und den ... Stellen der Länder können vereinbaren, dass die Mitteilungen von einer nach § 20 eingerichteten zuständigen Stelle eines bestimmten Landes oder von einer von den Ländern ...
§ 35 PsychThApprO Prüfungstermine
... jeweilige Prüfungskandidatin oder den jeweiligen Prüfungskandidaten wird von der nach § 20 zuständigen Stelle in Absprache mit der Hochschule ...
§ 36 PsychThApprO Ladung zum Prüfungstermin
... Die nach § 20 zuständige Stelle stellt der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten die ...
§ 37 PsychThApprO Prüferinnen und Prüfer
... die mündlich-praktische Fallprüfung werden auf Vorschlag der Hochschule von der nach § 20 zuständigen Stelle aus den weiteren Mitgliedern der Prüfungskommission nach § 25 ... bestellt. Eine oder einer der beiden Prüferinnen oder Prüfer wird von der nach § 20 zuständigen Stelle zur oder zum Vorsitzenden für die mündlich-praktische ...
§ 38 PsychThApprO Gegenstand
... der mündlich-praktischen Fallprüfung reicht die jeweilige Hochschule bei der nach § 20 zuständigen Stelle die schriftlichen Protokolle von vier geeigneten Patientenanamnesen ein, ... Vorsitzende der mündlich-praktischen Fallprüfung bestimmt im Einvernehmen mit der nach § 20 zuständigen Stelle, welche Patientenanamnese Gegenstand der mündlich-praktischen ... 3. allgemeine Fragen aus den Wissensbereichen der Anlagen 1 und 2. (5) Die nach § 20 zuständige Stelle bewahrt die eingereichten Patientenanamnesen der Prüfungskandidatinnen ... erstellten Patientenanamnesen und Videoaufnahmen nicht gemäß Absatz 2 an die nach § 20 zuständige Stelle übermittelt hat, bewahrt sie diese auf, um eine spätere ...
§ 44 PsychThApprO Übermittlung der einzelnen Noten
... oder der Vorsitzende der mündlich-praktischen Fallprüfung übermittelt der nach § 20 zuständigen Stelle die Notenwerte für die in der mündlich-praktischen ...
§ 45 PsychThApprO Wiederholung
... oder dem Vorsitzenden der mündlich-praktischen Fallprüfung im Einvernehmen mit der nach § 20 zuständigen Stelle bestimmt wird. Gegenstand der zweiten Wiederholung ist eine der ... oder dem Vorsitzenden der mündlich-praktischen Fallprüfung im Einvernehmen mit der nach § 20 zuständigen Stelle bestimmt wird. § 38 Absatz 3 gilt entsprechend.  ... Stelle bestimmt wird. § 38 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Die nach § 20 zuständige Stelle hat die Prüfungskandidatin oder den Prüfungskandidaten von Amts ...
§ 46 PsychThApprO Prüfungstermine
... jeweilige Prüfungskandidatin oder den jeweiligen Prüfungskandidaten wird von der nach § 20 zuständigen Stelle in Absprache mit der Hochschule ...
§ 47 PsychThApprO Ladung zum Prüfungstermin
... Die nach § 20 zuständige Stelle stellt der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten die ...
§ 50 PsychThApprO Prüferinnen und Prüfer (vom 01.06.2023)
... die anwendungsorientierte Parcoursprüfung werden auf Vorschlag der Hochschule von der nach § 20 zuständigen Stelle aus den weiteren Mitgliedern der Prüfungskommission nach § 25 ... oder einer der Prüferinnen oder Prüfer in den einzelnen Stationen wird von der nach § 20 zuständigen Stelle zur oder zum Vorsitzenden für die anwendungsorientierte ...
§ 51 PsychThApprO Durchführung (vom 01.06.2023)
... Die nach § 20 zuständige Stelle stellt für jeden Prüfungstermin der anwendungsorientierten ...
§ 55 PsychThApprO Übermittlung der Ergebnisse
... Die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung übermittelt der nach § 20 zuständigen Stelle die Ergebnisse aus der jeweiligen anwendungsorientierten ...
§ 56 PsychThApprO Mitteilung des Ergebnisses
... Prüfungskandidat die anwendungsorientierte Parcoursprüfung bestanden, so teilt die nach § 20 zuständige Stelle ihr oder ihm Folgendes mit: 1. die Note für die ... die anwendungsorientierte Parcoursprüfung nicht bestanden, so teilt die nach § 20 zuständige Stelle ihr oder ihm Folgendes mit: 1. das Nichtbestehen der ...
§ 57 PsychThApprO Wiederholung
... wird die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat von Amts wegen von der nach § 20 zuständigen Stelle geladen. (4) Die Wiederholung der anwendungsorientierten ...
§ 68 PsychThApprO Gegenstand der Eignungsprüfung
... Fallprüfung. (3) Gegenstand der Eignungsprüfung ist eine von der nach § 20 zuständigen Stelle anonymisierte Patientenanamnese aus den von der Hochschule nach § 38 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 25.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 139
Artikel 1 1. PsychThApprOÄndV
... Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Hochschule schlägt der nach § 20 zuständigen Stelle die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission sowie die ... der Prüfungskommission sowie die stellvertretenden Personen vor. Diese werden von der nach § 20 zuständigen Stelle bestellt." 3. Nach § 27 Satz 1 wird folgender Satz ... geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die nach § 20 zuständige Stelle stellt für jeden Prüfungstermin der anwendungsorientierten ...

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 3 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
... die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung in Absprache mit der nach § 20 zuständigen Stelle erneut einen Parcours aus dem Pool der Parcours nach Absatz 1 aus. ...