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§ 22 - Hämophilieregister-Verordnung (DHRV)

§ 22 Datenverarbeitung durch die Geschäftsstelle



Die Geschäftsstelle nach § 18 verarbeitet die Daten nach § 21a Absatz 3 des Transfusionsgesetzes und § 2 Absatz 4 der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung.



 

Zitierungen von § 22 DHRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 DHRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DHRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 DHRV Grundsätze
... Das Register verarbeitet die bei ihm gespeicherten Daten nach Maßgabe der §§ 22 bis 25. (2) Die vom Register nach den §§ 23 bis 25 ...