1Während der Elternzeit sind Ansprüche auf Leistungen nach den
§§ 18 und
20 aus dem wegen der Elternzeit ruhenden Arbeitsverhältnis ausgeschlossen.
2Übt die Frau während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit aus, ist für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts nur das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeitarbeit zugrunde zu legen.
§ 1 MuSchG Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes ... tätig sind, jedoch mit der Maßgabe, dass die §§ 18 bis 22 auf sie nicht anzuwenden sind, 4. Frauen, die als Freiwillige im Sinne des ... vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe, dass die §§ 17 bis 24 auf sie nicht anzuwenden sind. (3) Das Gesetz gilt nicht für ...