- 1.
- die Gesamthöhe aller vereinbarten bestimmten Vertragsstrafen und
- 2.
- die durchschnittliche Höhe aller vereinbarten bestimmbaren Vertragsstrafen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
B. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4832
Berichtigung QEWVB ... vom 7. Juni 2021 (BGBl. I S. 1832) ist wie folgt zu berichtigen: § 18 ist wie folgt zu berichtigen: 1. Die Überschrift ist wie folgt zu fassen: ... zu berichtigen: 1. Die Überschrift ist wie folgt zu fassen: „ § 18 Inhalt der Berichtspflichten". 2. In Absatz 2, Absatz 3 in dem Satzteil vor Nummer ...
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272