§ 22 - Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)

Artikel 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 10.06.2021; FNA: 4134-5 Schuldverschreibungen
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§ 22 Wechsel des Wertpapierregisters


§ 22 wird in 9 Vorschriften zitiert

Will der Emittent ein Kryptowertpapier in ein anderes elektronisches Wertpapierregister übertragen, benötigt er hierfür die Zustimmung sämtlicher Inhaber des Kryptowertpapiers oder die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

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Zitierungen von § 22 eWpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 eWpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in eWpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 eWpG Verordnungsermächtigung in Bezug auf Kryptowertpapierregister
... des Verfahrens für den Wechsel des Wertpapierregisters nach § 21 Absatz 2 und § 22 , 27. die Dokumentation und die Beschreibung des Registers, 28. die ...
§ 30 eWpG Außerordentliche Kündigung
... der Schuldverschreibung auf ein anderes Wertpapierregister nach § 21 Absatz 2 und § 22  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 95 KAGB Anteilscheine; Verordnungsermächtigung (vom 10.06.2021)
... teilweise entsprechende Anwendung von § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, den §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie den §§ 30 und 31 Absatz ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 29 KWG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 30.12.2023)
... 5 und 6 der Verordnung (EU) 2017/2402, k) nach den §§ 7 bis 14 und 16 bis 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 oder § 23 des Gesetzes ...

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)
V. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1882
§ 13 eWpRV Dokumentationspflichten für die registerführende Stelle eines Kryptowertpapierregisters
... des Verfahrens für den Wechsel des Wertpapierregisters nach § 21 Absatz 2 und § 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere einschließlich der Einzelheiten des Datentransfers in ein anderes elektronisches ...
§ 20 eWpRV Dokumentation der Vorkehrungen und Verfahren für die Übertragung des Wertpapierregisters nach § 21 Absatz 2 und § 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... in ein anderes elektronisches Wertpapierregister in Fällen des § 21 Absatz 2 oder § 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere jederzeit möglich ist. Die Vorkehrungen und Verfahren sind laufend zu ...

Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV)
V. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 868
§ 2 KryptoFAV Anwendbare Vorschriften
... Kryptofondsanteile sind § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, die §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie die §§ 30 und 31 Absatz ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 6 eWpGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Buchstabe k wird angefügt: „k) nach den §§ 7 bis 14 und 16 bis 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 oder § 23 des Gesetzes ...
Artikel 10 eWpGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
... teilweise entsprechende Anwendung von § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, den §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie den §§ 30 und 31 Absatz ...


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