(1) Der Einheitswert wird aufgehoben, wenn dem Finanzamt bekannt wird, daß
- 1.
- die wirtschaftliche Einheit wegfällt;
- 2.
- der Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird.
(2) Aufhebungszeitpunkt ist in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 der Beginn des Kalenderjahrs, das auf den Wegfall der wirtschaftlichen Einheit folgt, und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 der Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Einheitswert erstmals der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird.
§ 17 BewG Geltungsbereich ... Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 ... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
G. v. 27.07.1971 BGBl. I S. 1157
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes ... aus Billigkeitsgründen". c) Die Angaben zu den §§ 21 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§§ 21 bis 29 ... Angaben zu den §§ 21 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§§ 21 bis 29 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 32 wird wie folgt gefasst: ... Finanzbehörden der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. § 97 Absatz 1 ...