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§ 24 - Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

§ 24 Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum



§ 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.

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