§ 24 - Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)

V. v. 16.11.2015 BGBl. I S. 1995 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 51-1-33 Rechtsstellung der Soldaten
|

§ 24 (aufgehoben)


§ 24 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 SAZV § 17



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung V. v. 23. September 2022 BGBl. I S. 1533 m.W.v. 1. Januar 2021

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 24 SAZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021 (29.09.2022)Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
vom 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
aktuell vorher 01.01.2020 (05.03.2020)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
vom 18.02.2020 BGBl. I S. 239
aktuellvor 01.01.2020 (05.03.2020)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 24 SAZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 SAZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 18.02.2020 BGBl. I S. 239
Artikel 1 1. SAZVÄndV Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
... bei bestimmten Tätigkeiten als fliegende Besatzung". b) Nach der Angabe zu § 24 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage". 2. § 1 wird ... ist, Anspruch auf Freistellung vom Dienst von einem Tag entsteht, und". 7. Dem § 24 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 5a tritt am 31. Dezember 2023 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
Artikel 1 2. SAZVÄndV Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu Abschnitt 4 und zu § 24 gestrichen. 2. § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed