Artikel 24 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 24 Änderung des Markengesetzes


Artikel 24 ändert mWv. 1. Dezember 2021 MarkenG § 19

(FNA 423-5-2)

In § 19 Absatz 9 Satz 1 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 682), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2357) geändert worden ist, werden die Wörter „(§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 3 Nummer 70 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.



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