Artikel 25 - Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

Artikel 25 Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung


Artikel 25 ändert mWv. 15. Dezember 2023 ZahlPrüfbV § 3

In § 3 Absatz 3 der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3648), die zuletzt durch Artikel 7 Absatz 38 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.



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