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§ 26 - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13; FNA: 2190-3 Bundeskriminalpolizei
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Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13; FNA: 2190-3 Bundeskriminalpolizei
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§ 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 26 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) 1§ 25 gilt entsprechend für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an
- 1.
- öffentliche und nichtöffentliche Stellen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
- 2.
- zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union oder deren Mitgliedstaaten, die mit Aufgaben der Verhütung und Verfolgung von Straftaten befasst sind.
(2) Absatz 1 findet auch Anwendung auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Polizeibehörden oder sonstige für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stellen von Staaten, welche die Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes aufgrund eines Assoziierungsübereinkommens mit der Europäischen Union über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstandes anwenden.
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Zitierungen von § 26 BKAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 BKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BKAG Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt (vom 01.08.2021)
... kann unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch Daten erheben 1. bei den in den §§ 26 und 27 genannten Behörden und Stellen anderer Staaten, 2. bei zwischen- und ...
§ 26a BKAG Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977 (vom 14.02.2026)
... Stellen und zentrale Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der in § 26 Absatz 2 genannten Staaten gelten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977 ergänzend zu den ... gelten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977 ergänzend zu den §§ 25 und 26 die Absätze 2 bis 8. Wird das Bundeskriminalamt als zentrale Kontaktstelle oder im ... eines Ersuchens eines anderen Staats angefordert werden, sind unter den Voraussetzungen von § 26 und vorbehaltlich des § 28 innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen: ... öffentlichen Stellen, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den in § 26 Absatz 2 genannten Staaten nach Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2023/977 ... (9) Daten, die das Bundeskriminalamt selbst erhoben hat, sind unter den Voraussetzungen von § 26 aus eigener Initiative zu übermitteln oder bereitzustellen, wenn tatsächliche ... dass diese Daten für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen in § 26 Absatz 2 genannten Staat zum Zwecke der Verhütung von Straftaten nach Artikel 2 Absatz 3 der ...
§ 27 BKAG Datenübermittlung im internationalen Bereich (vom 28.12.2022)
... oder Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stellen in anderen als den in § 26 Absatz 1 genannten Staaten (Drittstaaten) und an andere als die in § 26 Absatz 1 genannten zwischen- ... in anderen als den in § 26 Absatz 1 genannten Staaten (Drittstaaten) und an andere als die in § 26 Absatz 1 genannten zwischen- und überstaatlichen Stellen, die mit Aufgaben der Verhütung oder ...
§ 28 BKAG Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe (vom 14.02.2026)
... an die Staatsanwaltschaften. (2) Die Datenübermittlung nach den §§ 26 , 26a und 27 unterbleibt darüber hinaus, 1. wenn hierdurch wesentliche ... drohen, in Widerspruch stünde. (2a) Die Datenübermittlung nach § 26 in Verbindung mit § 26a unterbleibt über die Absätze 1 und 2 hinaus, soweit ...
§ 33 BKAG Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich (vom 28.12.2022)
... und für Verbraucherschutz ein. (4) Das Bundeskriminalamt kann auf Ersuchen der in § 26 Absatz 1 und § 27 Absatz 1 genannten Behörden 1. vermisste Minderjährige, die der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 1 InfAustEUG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 26 die folgende Angabe eingefügt: „§ 26a Datenübermittlung an ... oder Verwertung nach § 30 der Abgabenordnung unzulässig ist." 4. Nach § 26 wird der folgende § 26a eingefügt: „§ 26a Datenübermittlung ... Stellen und zentrale Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der in § 26 Absatz 2 genannten Staaten gelten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977 ergänzend zu den ... gelten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977 ergänzend zu den §§ 25 und 26 die Absätze 2 bis 8. Wird das Bundeskriminalamt als zentrale Kontaktstelle oder im Rahmen der ... eines Ersuchens eines anderen Staats angefordert werden, sind unter den Voraussetzungen von § 26 und vorbehaltlich des § 28 innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen: ... öffentlichen Stellen, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den in § 26 Absatz 2 genannten Staaten nach Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2023/977 ... (9) Daten, die das Bundeskriminalamt selbst erhoben hat, sind unter den Voraussetzungen von § 26 aus eigener Initiative zu übermitteln oder bereitzustellen, wenn tatsächliche ... dass diese Daten für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen in § 26 Absatz 2 genannten Staat zum Zwecke der Verhütung von Straftaten nach Artikel 2 Absatz 3 der ... folgt geändert: a) In Absatz 2 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ §§ 26 und 27" durch die Angabe „§§ 26, 26a und 27" ersetzt. b) ... Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 26 und 27" durch die Angabe „ §§ 26 , 26a und 27" ersetzt. b) Nach Absatz 2 wird der folgende Absatz 2a ... der folgende Absatz 2a eingefügt: „(2a) Die Datenübermittlung nach § 26 in Verbindung mit § 26a unterbleibt über die Absätze 1 und 2 hinaus, soweit ...
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